waren anfänglich weniger das Thema bei der Exkusion der 5AHME zum Landesgericht Linz als Strafgericht als vielmehr das Problem, dass manche Angeklagte es vorzogen, unentschuldigt nicht zu erscheinen. Und auch ihre Vorführung musste unterbleiben, da sie für die Polizei kurzfristig unauffindbar waren.
Die dadurch „gewonnene“ Zeit nutzten die...
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