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Recht und Gerechtigkeit

waren anfänglich weniger das Thema bei der Exkusion der 5AHME zum Landesgericht Linz als Strafgericht als vielmehr das Problem, dass manche Angeklagte es vorzogen, unentschuldigt nicht zu erscheinen. Und auch ihre Vorführung musste unterbleiben, da sie für die Polizei kurzfristig unauffindbar waren.

Die dadurch „gewonnene“ Zeit nutzten die Richterin Frau Mag. Oberhuber und die Staatsanwältin Frau Mag. Lachmayr zu einem intensiven Frage-Antwort-Spiel mit den Maturanten. Und ihr Rechtskundeprofessor Dr. Krückl, ein bereits seit 2020 pensionierter Rechtsanwalt, konnte seine Entzugserscheinungen in punkto Gerichtssaal während des Gespräches erfolgreich bekämpfen und durfte nach fast vierjähriger Pause endlich wieder einmal zumindest den Sitzplatz eines Strafverteidigers einnehmen.

Der Angeklagtenschwund ließ die Gruppe dann zu den Strafverhandlungen bei Frau Dr. Halbig wechseln, auch sie und der Erste Staatsanwalt Herr Hofrat Mag. Schaumüller standen nach den Verhandlungen Rede und Antwort. HR Schaumüller schilderte auch eindrücklich die strafrechtlichen Gefahren im Zusammenhang mit Social Media.

Von den Straftatbeständen spann sich am 11.03.2024 der Bogen von der schweren Körperverletzung über den Widerstand gegen die Staatsgewalt im Zustande der vollen Berauschung bis zum Sozialbetrug, also (leider) Alltägliches bei einem österreichischen Strafgericht.



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